Auskunft aus dem Gewerbezentralregister | § 150 GewO | - Angaben aus dem Gewerbezentralregister erstellt vom Bundesamt für Justiz in Bonn
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Auszug aus dem Handelsregister | - | - Wiedergabe des aktuellen
Registerinhalts aus dem Handelsregister B des Amtsgerichts Stendal
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Bescheinigung der fachlichen Eignung für den Güterverkehr | Verordnung (EG), Nr. 1071/2009 | - Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens
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Bescheinigung in Steuersachen | - | - Bescheinigung des Finanzamts Eisleben
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Ehrenurkunde der IHK Halle‑Dessau | - | - Anerkennung für 15 Jahre erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit
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Erlaubnisurkunde für gewerblichen Güterkraftverkehr | - | - Geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 3,5 Tonnen
- Erteilung bei Gewährleistung von Zuverlässigkeit, fachlicher Eignung und finanzieller Leistungsfähigkeit
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Fachkunde nach AbfAEV | § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 | - Kenntniserwerb, um Abfälle ordnungsgemäß und umweltgerecht zu sammeln, zu befördern, zu handeln und zu makeln
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Fachkunde nach AbfBeauftrV | § 9 Abs. 1 Nr. 3 | - Kenntnisnachweis der Abfallbeauftragtenverordnung
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Fachkunde Probenahme | LAGA PN 98 | - Normenübersicht zur Probenahme von Boden, Bauschutt und festen Abfällen
- Probenvorbereitung, Durchführung und Dokumentation, Nachbereitung der Probenahme
- Qualitätssicherung
- DIN 196981
- Grundlagen der Probenahme
- Unterschiedliche Strategien
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Fachkundelehrgang – Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle | TRGS 521 | - Gesundheitsgefahren und Eigenschaften
- Vorschriften und Regelungen für den Umgang
- Sicherheitstechnische und organisatorische Schutzmaßnahmen
- Schutzstufen und Sanierungsmethoden
- Abfallbehandlung und -entsorgung
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Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen | § 48b Abs. 1 Satz 1 EStG | - Bescheinigung, dass der Empfänger der Bauleistung
von der Pflicht zum Steuerabzug befreit ist
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Grundkurs PAK | TRGS 524 & TRGS 551 | - Erwerb von Grundlagenkenntnissen für das Arbeiten an mit PAK belasteten Gebäudeschadstoffen
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Kreislaufwirtschaftsgesetz für gefährliche Abfälle | § 54 KrWG | - Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen
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Kreislaufwirtschaftsgesetz für nicht gefährliche Abfälle | § 53 KrWG | - Erlaubnis zur Beförderung nicht gefährlicher Abfälle
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Mitgliedsbestätigung Berufsgenossenschaft BG-Verkehr | - | - Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Beratung ASD
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Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen | § 13b UStG | - Nachweis, dass Bauleistungen im Sinne des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG nachhaltig erbracht werden
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Recht für Bauleiter | - | - Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Modul 1 des Lehrganges "Zertifizierter Bauleiter"
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Sachkunde f. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen | DGUV 101-004 (BGR 128) | - Vorschriften und Regeln im Arbeitsschutz
- DGUV 100004: kontaminierte Bereiche
- TRGS 524: Schutzmaßnahmen bei Tätigkeit im kontaminierten Bereich
- Personelle Anforderungen, Aufgaben, Verantwortung und Haftung
- Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen
- Sicherheitstechnische Maßnahmen und Einrichtungen
- Sicheres Arbeiten im kontaminierten Bereich
- Arbeitsmedizinische Vorsorge, Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Entsorgen von Abfällen und Reststoffen
- Arbeits- und Sicherheitsplan
- Betriebsanweisung, Unterweisung, Dokumentation
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Sachkunde für Asbest | Nr. 2.7 der TRGS 519, Anlage 3 | - Erwerb der Sachkunde für Abbruch-, Sanierungs- und lnstandhaltungsarbeiten an allen asbesthaltigen Materialien einschließlich Asbestzementprodukten
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Sachkunde für schwach gebundene Asbestprodukte | TRGS 519 Anlage 3 | - Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
- Personelle Anforderungen
- Sicherheitstechnische Maßnahmen
- Abschließender Arbeiten, Erfolgskontrolle und Freigabe
- Vorschriften und Regelungen für Tätigkeit mit Asbest
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Unbedenklichkeitsbescheinigung der Knappschaft | - | - Nachweis zu den Sozialversicherungsabgaben
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Vergaberechtliche Anforderungen an das Beschreiben von Leistungen | - | - Kenntnisnachweis über das Verhindern unvollständiger, fehlerhafter und unklarer Leistungsbeschreibungen
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Verkehrssicherung von Arbeitsstellen auf Straßen | MVAS 99 Teil D | - Nachweis der fachlichen Kompetenz
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Versicherungsbestätigung zum Grundbaustein Haftpflicht | - | - Nachweis der gesetzlichen Haftpflicht als Transportunternehmen, Abbruch, Demontage, Beräumung, KFZ-Werkstatt
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Versicherungsbestätigung zur Verkehrshaftung | - | - Versichert ist die Haftung des Versicherungsnehmers aus entgeltlichen Verkehrsverträgen als Frachtführer nach Maßgabe der deutschen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der §§ 407 ff HGB und des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
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Zugehörigkeitsbestätigung IHK Halle-Dessau | - | - Mitgliedsbestätigung Industrie und Handelskammer
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